Allgemeine Verkaufsbedingungen der Glatthaar EMB GmbH
für den Verkauf von Neufahrzeugen


1. Grundsätzliches, Angebote und Vertragsabschluss, Probefahrt

1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle (besonderen) Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen – typischerweise in Bestellung, welche diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgeht.

1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Käufern.

1.4 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

1.5 Der Käufer ist an seine Bestellung längstens drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen längstens sechs Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten KFZs (Kaufgegenstandes) innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich (ausreichend in Textform, § 126 b) BGB) bestätigen oder die Lieferung ausführen. Wir sind jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn wir die Bestellung nicht annehmen.

1.6 Wir bieten nach unserem Ermessen Probefahrten an. Dabei können wir mehrere Termine oder ein Zeitraum vorschlagen, in dem Probefahrten stattfinden können. Interessenten können in diesem Rahmen einen Termin frei wählen, vorausgesetzt, der gewünschte Termin wurde nicht bereits vergeben. Die Teilnahme an einer Probefahrt setzt voraus, dass der Teilnehmer im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B, inkl. Fahrerlaubnisse der ehem. Klasse 3 oder einer in Deutschland gültige ausländische Fahrerlaubnis ist. Diese ist bei Beginn der Probefahrt durch Vorlage des entsprechenden Dokuments gegenüber unserem zuständigen Mitarbeiter nachzuweisen. Die Anreise zur Probefahrt und Unterbringung müssen vom Teilnehmer selbst auf eigene Kosten organisiert werden.


2. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Widerrufsbelehrung
Beim Kauf eines Fahrzeuges besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher, wenn der Kaufvertrag im Fernabsatz abgeschlossen worden ist, also die dem Vertragsschluss zugrundeliegende Kommunikation ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Email oder Telefax erfolgte. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Glatthaar EMB GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fahrzeug wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fahrzeug zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fahrzeug vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fahrzeugs in Höhe von bis zu 1.000 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fahrzeugs nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Bitte beachten Sie, dass wir eine finanzielle Kompensation für die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Rückerhalt desselben nach Widerruf geltend machen können.

Über dieses Widerrufsrecht werden wir den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrages nochmals gesondert hinweisen.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht ist also zum Beispiel ausgeschlossen, wenn Sonderausstattungen nach Käuferspezifikation im erheblichen Umfang vereinbart wurden.


3. Preise und Preisänderungen

3.1 Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien, gedruckten Medien und dergleichen sind freibleibend und unverbindlich. Die von uns angegebenen Preise enthalten die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (MwSt.), sowie andere ggf. einschlägige gesetzliche deutsche Verbrauchssteuern, die wir jeweils entsprechend ausweisen. Sollte das Fahrzeug in ein anderes Land inner- oder außerhalb der EU gebracht werden, ist der Käufer für alle Zölle, Steuern und sonstigen Abgaben, die hierdurch entstehen, verantwortlich. Wenn wir bei Abschluss des Vertrages eine Lieferung ins Ausland anbieten, können höhere oder niedrigere Verbrauchssteuern anfallen. Wir werden dann den Kauf zu einem entsprechend höheren oder niedrigeren Kaufpreis anbieten.

3.2 Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt gegenüber Unternehmern als Käufer der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Für Verbraucher als Käufer gilt hinsichtlich Preisänderungen folgendes: Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. 3.3 In dem Kaufpreis sind die Kosten für die Autobatterie enthalten.

3.3 In dem Kaufpreis sind die Kosten für die Autobatterie enthalten.


4. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Rechte bei Pflichtverletzungen des Käufers

4.1 Nach Annahme der Bestellung durch uns (vergleiche Ziffer 1.4. S. 3) hat der Käufer unverzüglich eine Anzahlung auf den Kaufpreis zu leisten, so wie sie die in der jeweiligen Bestellung festgelegt wurde. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt bzw. nicht etwas anderes schriftlich (ausreichend in Textform, §126 b BGB) vereinbart ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von sieben Tagen ab Mitteilung durch uns, dass das Fahrzeug fertiggestellt ist (Bereitstellungsanzeige) und Übermittlung einer ordnungsgemäßen Rechnung an den Käufer zur Zahlung fällig. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen (Abnahme). Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Netto-Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren oder keinen Schaden nachweist. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4.2 Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, stehen ihm Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.5 Sofern die Voraussetzungen von vorstehender Ziffer 4. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.6 Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich nach erfolgter Zahlung (Überweisung (SEPA).


5. Lieferverzug, Leistungsänderung

5.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

5.2 Der Käufer kann uns sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die bei uns zum Zeitpunkt der Bestellung vorhanden sind - wobei klargestellt wird, dass Fahrzeuge grundsätzlich erst mit der Bestellung produziert werden. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von uns auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

5.3 Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß vorstehender Ziffer 2, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer, der Verbraucher ist, Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der

5.4 Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

5.5 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach vorstehender Ziffer 5.2, Satz 4 und Ziffer 5..3.

5.6 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5.7 Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in vorausgehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

5.8 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers für ihn zumutbar sind. Sofern wir zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Falls der Kaufgegenstand bei Lieferung/Abholung nicht schon komplett bezahlt wurde, liefern wir nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, er insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) allein uns zu. Die nachstehenden Ziffern 6.2.-6.4. und 6.6. gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

6.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstands durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands (Kaufpreis, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6.6 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nach vorstehenden Bestimmungen, dürfen wir alle Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

7. Export

7.1 Die gelieferten Kaufgegenstände können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Import-/Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Kaufgegenstände geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

7.2 Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Kaufgegenstände insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden. Der Käufer erklärt, vor jedem Export oder Reexport der Kaufgegenstände, die jeweils aktuellen relevanten Vorschriften zu beachten.


8. Erfüllungsort, Gefahrenübergang

8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.

8.2 Der Kaufgegenstand ist grundsätzlich beim Hersteller, EVUM Motors GmbH, Ergoldsbacher Strasse 16, 84092 Bayerbach bei Ergoldsbach, abzuholen. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person (auch Handelsvertreter) übergeben worden ist oder zwecks Versendung oder Abholung durch den Käufer das Lager verlassen hat. Bei Rücksendungen an uns erfolgt der Gefahrenübergang mit der Annahme des Kaufgegenstandes an unserem Lager.


9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Mängelansprüche des Käufers (der kein Verbraucher ist) setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Übrigen haften wir gegenüber Käufern, die Verbraucher sind, nach den gesetzlichen Vorgaben. Für Käufer, die keine Verbraucher sind, gelten die nachstehenden Regelungen dieser Ziffer 9. und 10.

9.2 Soweit ein Mangel des Kaufgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

9.3 Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, von uns für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

9.4 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letztgenanntem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und, Erfüllungsgehilfen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9.5 Die sich aus Ziffer 9.4. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

9.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.8 Für Fahrzeug und Aufbauten beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate (§ 437 Nr. 3; 12/24 Monate Unterscheidung gewerblich / Privatpersonen), gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


10. Gesamthaftung

10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

10.2 Die Begrenzung nach vorstehender Ziffer 10.1 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11. Gerichtsstand, Rechteübertragung, und anzuwendendes Recht

11.1 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich der Gerichtsstand Schramberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch uns.

11.3 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


12. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher/-Innen eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Garantiebedingungen (gilt nicht für Aufbauten)


1. Dauer und Inhalt der Garantie

Die Garantiebedingungen gelten nur für das Fahrzeug und nicht für Aufbauten. EVUM gewährt als Hersteller des Fahrzeuges in Europa für jedes neue Fahrzeug seiner Produktpalette 24 Monate Garantie ab Auslieferung an den Käufer bzw. ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Auf Ersatzteile und Zubehör, die von EVUM verkauft wurden, gewährt EVUM eine Garantie von einem Jahr ab Lieferung an den Käufer. Während der jeweiligen Garantiedauer garantiert EVUM, dass das Fahrzeug sowie die Ersatzteile und evtl. das Zubehör frei von Mangel ist (und zwar sowohl bezüglich der verwendeten Werkstoffe als auch bezüglich der Verarbeitung). Die Garantie beinhaltet nach Wahl von EVUM den Austausch oder die Reparatur des als mangelhaft erkannten Teils inklusive der für den Austausch oder die Reparatur benötigten Arbeitszeit. Nicht enthalten sind Kosten für Pannen- und Abschlepphilfe.


2. Ausschluss der Garantie

Von der Garantie nicht abgedeckt sind:

  • Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von EVUM hergestellt bzw. ab Herstellerwerk eingebaut wurden.
  • Wartungsarbeiten wie Auswuchten und Einstellung der Spur der Räder, Einstellung der Scheinwerfer, Teile zur Wartung der Kipper, Aufbauten
  • Mängel und Fehler, die verursacht wurden durch:
  • unsachgemäßen Gebrauch (insbesondere Überbeanspruchung wie z. B. Überladung), Unfall, Diebstahl, Feuer, Vandalismus
  • industrielle Niederschläge, Säuren, Basen, Chemikalien, Harze, Vogelkot, Salz, Hagel, Sturm, Blitz usw.
  • Nichteinhalten des Wartungsplans in den vorgesehenen Intervallen
  • Nicht sachgemäß durchgeführte Wartungen/Reparaturen
  • Mängel aufgrund von Wartungen/Reparaturen die nicht von EVUM selbst oder außerhalb des EVUM-Vertragshändler ausgeführt wurden
  • Verwendung von Nicht-Originalteilen
  • Verwendung von Kraft- oder Schmierstoffen, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder nicht den vom Hersteller empfohlenen entsprechen
  • Das ganze Fahrzeug, wenn an diesem Veränderungen vorgenommen wurden, die von EVUM nicht vorgesehen sind, insbesondere, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Original-Homologations-Kriterien entspricht.
  • Der normale Verschleiß des Fahrzeugs, insbesondere von Stoßdämpfern sowie die normale Alterung von Ausstattung, Polstern, Lack und Radkappen.
  • Jedes Fahrzeug, bei dem der Kilometerzähler ausgetauscht oder so manipuliert worden ist, dass die wirkliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann, oder bei dem die Fahrgestellnummer oder die Motornummer verändert wurden. Stand: 2021-01-15
  • Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste, die der Eigentümer oder der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden.

 

3. Voraussetzungen für die Garantie und Inanspruchnahme derselben

Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:

  • im elektronischen Servicenachweis für das Fahrzeug die Fahrzeugdaten, der Name und die Adresse des Käufers sowie der Stempel des EVUM-Vertragshändlers eingetragen sind und
  • die Garantie am Tag des Verkaufs durch den EVUM-Vertragshändler online bei EVUM registriert wird.

Die Garantie kann bei jedem EVUM-Vertragshändler geltend gemacht werden. Das Fahrzeug muss hierzu bei EVUM registriert sein und alle von EVUM vorgeschriebenen Serviceintervalle müssen eingehalten worden sein.


4. 48V – Batterie

Die Ladekapazität der Batterie wird, wie bei jeder Lithium-Ionen-Batterie, technisch bedingt über die Nutzungsdauer nachlassen. Dabei handelt es sich um natürlichen Verschleiß, der den allgemeinen Regeln der Technik entspricht und nach diesen nicht zu verhindern ist. Ein Nachlassen der Ladekapazität infolge der Batterienutzung stellt somit an sich keinen Mangel dar. Ergibt jedoch eine Kapazitätsmessung bei EVUM Motors oder einer autorisierten Partnerwerkstatt innerhalb des Garantiezeitraums, dass die Restkapazität der Batterie unter 70 % des ursprünglichen Wertes bei der Auslieferung des Fahrzeugs gefallen ist, liegt allein für die Zwecke dieser Garantie ein über den natürlichen Verschleiß hinausgehender Kapazitätsverlust vor („übermäßiger Kapazitätsverlust“). Kommt es während des Garantiezeitraums zu einem übermäßigen Kapazitätsverlust oder zu einem Sachmangel der Batterie i. S. d. § 434 Abs. 1, 2 BGB stehen dem Käufer, vorbehaltlich der Ziffern 2 und 3 und neben der gesetzlichen Gewährleistung, die Rechte aus dieser Garantie zu.


5. Sonstiges

Die auf Garantie geleisteten Eingriffe haben keine Verlängerung der Garantie zur Folge. Falls die reine Arbeitszeit für die Ausführung der Garantiearbeiten jedoch einen Nutzungsausfall des Fahrzeugs von mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen verursacht, verlängert sich die Garantiezeit um den Zeitraum, der für die Durchführung der Garantiearbeiten notwendig ist. Wird von EVUM im Rahmen der Garantie ein neues Fahrzeug geliefert, so kann EVUM vom Käufer Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs und Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Fahrzeugs nach Maßgabe der Rücktrittsvorschriften gemäß §§ 346-348 BGB verlangen. EVUM wird Eigentümer aller der bei den Garantiearbeiten ausgebauten Teile. Weitergehende als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche bestehen aus der Garantie nicht - insbesondere sind von der Garantie weder Ersatzansprüche (z.B. die Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs) für die Dauer der Nachbesserung, noch der Ersatz von Schäden umfasst. Durch die Garantie werden gesetzliche Rechte, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs sowie mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz nicht beschränkt.

 

Stand: 2021-01-15